Öffentlichkeitsbeteiligung
im Rahmen der Gewässerentwicklungs- und
Risikomanagementkonzepte
Mit den Gewässerentwicklungs- und Risikomanagementkonzepten sowie den Impulsen von LIFE IRIS sollen neue Wege im österreichischen Flussraummanagement eingeschlagen werden. Das betrifft nicht nur die Herangehensweise auf Ebene von Einzugsgebieten und neue Perspektiven in der Maßnahmenplanung, sondern auch den Planungsprozess selbst. Abstimmungen innerhalb der Verwaltung einerseits und die Beteiligung der Öffentlichkeit andererseits müssen einen deutlich höheren Stellenwert einnehmen als in bisherigen Planungsinstrumenten. Insbesondere soll Beteiligung als Chance verstanden werden, um die Umsetzungsmöglichkeit und -wahrscheinlichkeit von Folgeprojekten sowie die Akzeptanz von Maßnahmen in der Bevölkerung und in angrenzenden Sektoren zu erhöhen. Gleichzeitig müssen Beteiligungsprozesse so gestaltet werden, dass sie handhabbar und realistisch sind und gewissen Qualitätskriterien folgen, damit sie nicht selbst zur Hürde werden.
Die Inhalte dieser Website stammen aus dem „Leitfaden zur Öffentlichkeitsbeteiligung“, der vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus herausgegeben wurde. Dieser ermöglicht die Planung von möglichst zielgerichteten Prozessen der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Entwicklung der Gewässerentwicklungs- und Risikomanagementkonzepte.
Nutzen der Öffentlichkeitsbeteiligung

Bundeswasserbau-Verwaltung und wasserwirtschaftliche Planung
Wir sind verantwortlich für die Planungen zu Gewässerentwicklung und Risikomanagement. Dabei wollen wir die vielfältigen Interessen und auch Nutzungskonflikte im Planungsraum frühzeitig erkennen, um sie in Einklang zu bringen und um gegenseitiges Verständnis zu schaffen. Nur so können wir die Planungen letztlich auch umsetzen – das gelingt nur gemeinsam mit den Menschen vor Ort!

Alle Bürgerinnen und Bürger im Planungsraum
Es geht um „unseren“ Fluss! Wir gehen dort spazieren, radeln, spielen und baden. Wir wollen mitreden, wenn etwas am Fluss verändert wird, auch wenn die technischen Planungen nicht immer leicht zu verstehen sind. Wir erzählen gerne von unserem Leben mit dem Fluss und bringen unsere vielfältigen Verbesserungs-Ideen, Wünsche und Visionen ein.

Beauftragte externe Fachleute
Wir unterstützen beim Planen mit unserem Fachwissen. Wir brauchen aber auch das lokale Wissen der Menschen damit wir alle Aspekte berücksichtigen können und keine „blinden Flecken“ bleiben. Außerdem hilft uns als Orientierung, wenn wir frühzeitig erfahren, was den Menschen am Fluss wichtig ist. Auch wir wollen, dass unsere Planungen realisierbar sind.

Direkt betroffene Bevölkerungsgruppen
Wir sind von den Planungen direkt betroffen. Daher wollen wir frühzeitig erfahren, wenn sich unser Risiko und unsere Nutzungsmöglichkeiten ändern. Wir wollen nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Wir wollen mitreden, damit wir mit den Lösungen gut leben können. Wir haben zwar ganz unterschiedliche Interessen, sind aber zu Kompromissen bereit und stellen auch Grundstücke zur Verfügung, wenn es für eine gute Sache ist und wenn Nutzen und Belastungen fair verteilt sind. Wir tragen auch gerne unser Wissen zum Fluss bei.
Organisierte Öffentlichkeit
Wir vertreten die Interessen vieler Menschen vor Ort. Wir wissen, was sie wollen und sind
mit ihnen in Kontakt. Als MultiplikatorInnen tragen wir die Informationen über die Planungen zu unseren Mitgliedern und bringen deren Sichtweisen gebündelt ein. Außerdem sorgen wir dafür, dass auch Tiere und Pflanzen „gehört“ werden. Wir haben eigene Daten, die wir gerne zur Verfügung stellen.

Wozu die breite Öffentlichkeit beteiligen?
Bürgerinnen und Bürger können vom GE-RM direkt betroffen sein, wenn z. B.
- Maßnahmen auf privaten Grundstücken eingezeichnet werden, auch wenn dies nicht parzellenscharf geschieht, oder
- Nutzungsmöglichkeiten für die Bevölkerung verändert werden.
In diesem Fall wollen die Menschen mitreden und nicht nur über die Planung informiert („vor vollendete Tatsachen gestellt“) oder gar später überrascht werden. Daher ist die breite Öffentlichkeit auch schon während des GE-RM-Prozesses zu beteiligen. Es kann allerdings gezielt gestaltet werden, wer wann und auf welche Art und Weise beteiligt wird. Die Beteiligung der breiten Öffentlichkeit bedeutet einen gewissen Aufwand. Oft reichen jedoch punktuelle Beteiligungsmöglichkeiten aus, beispielsweise eine Online-Befragung zu Zielen und Leitbild und / oder ein Infomarkt zum Entwurf der Maßnahmen.

Dem Aufwand stehen jedenfalls Chancen mit langfristiger Wirkung gegenüber:
- Bisher unbekannte Fakten zum Planungsgebiet und zum Fluss, die nur Menschen vor Ort wissen können, werden deutlich: Beispielsweise Fakten zu verfügbaren Grundstücken, Altlasten oder Hochwasserschäden aus der Vergangenheit, „versteckten“ Nutzungen oder zu Vorkommen seltener Tiere und Pflanzen.
- Es können auch die leiseren Stimmen gehört werden, die von Organisationen möglicherweise nicht vertreten werden. Damit wird sichergestellt, dass alle Interessen und Sichtweisen frühzeitig einfließen können. So kann unangenehmen Überraschungen in anschließenden Planungsschritten vorgebeugt werden.
- Vielleicht gelingt es, MeinungsmacherInnen aus der Bevölkerung zu gewinnen, die die GE-RM-Maßnahmen unterstützen.
- Mit der Öffentlichkeitsbeteiligung wird gezeigt, dass nicht über die Köpfe der Menschen hinweg geplant wird, sondern dass die Interessen und Wünsche der Bevölkerung vor Ort berücksichtigt werden sollen. Allein dadurch kann das Verständnis für die erforderlichen Maßnahmen, die Akzeptanz und die Umsetzbarkeit des GE-RMs in der Region erhöht werden.
- Es können schon frühzeitig die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen von Maßnahmen kommuniziert und erklärt werden.
- Bei Veranstaltungen für die breite Öffentlichkeit zeigt sich oft, dass die Bevölkerung dem Hochwasser-Risikomanagement und der Gewässerökologie positiv gegenüber steht. Vielleicht überträgt sich diese Zustimmung durch den Beteiligungsprozess auf die gesamte Gemeinde oder Region und in der Folge auch auf die Grundstücks-Eigentümer:innen, die dann eher bereit sind, Ihre Grundstücke für die „gute Sache“ im Sinne des Gemeinwohls zur Verfügung zu stellen. Die Interessen der Grund-Eigentümer:innen haben jedoch einen ebenso hohen Stellenwert wie andere Interessen und es gilt sicherzustellen, dass kein Druck auf Einzelpersonen in der Gemeinde aufgebaut wird.
- Im Beteiligungsprozess kann zusätzlich das Risikobewusstsein für Hochwasser in der Bevölkerung gestärkt und zur Eigenvorsorge (insbesondere im Restrisikobereich) motiviert werden.
Was können Bürgerinnen und Bürger zu einer technischen Fachplanung
wie dem GE-RM beitragen?
- Sie können ihr lokales Wissen zum Fluss einbringen (z.B. wie sie den Fluss nutzen, wo es Probleme oder Konflikte gibt) und Verbesserungs-Vorschläge vorbringen.
- Sie können Ihre Wünsche und Visionen zur Zukunft des Flusses einbringen.
- Sie können Vorschläge machen, wie die erforderlichen Maßnahmen gestaltet werden sollten, damit sie breit akzeptiert werden, oder welche begleitenden Maßnahmen sinnvoll und gewünscht sind (beispielsweise Zugänglichkeit zum Fluss, Sichtbarkeit des Flusses, Fuß- und Radwege, Bildungsangebote oder Erholungsmöglichkeiten).
Wie gehen wir’s an? Die Öffentlichkeitsbeteiligung
vorbereiten
Um zu klären, wie die Öffentlichkeitsbeteiligung ablaufen wird, erstellt man im ersten Schritt ein Beteiligungskonzept mit den folgenden Inhalten:
- Die Rahmenbedingungen ausleuchten
- Die Ziele der Öffentlichkeitsbeteiligung festlegen
- Aus welchem Gebiet und in welchen Flussabschnitten beteiligen?
- Wann im GE-RM-Prozess, mit welchem Fokus und zu welchen Themen beteiligen?
- Auswahl der Beteiligten und Bündelung in Gruppen
- Begleitende Information (Öffentlichkeitsarbeit)
- Den Ablauf des Beteiligungsprozesses planen

Eine detaillierte Anleitung zur Erstellung von Beteiligungskonzepten finden Sie in Kapitel 5 des Leitfadens: