Grundlagen
Für die Auswahl der Pilotgewässer im IRIS-Projekt waren mehrere Faktoren ausschlaggebend. Grundvoraussetzung war, dass die ausgewählten Gewässer sowohl ökologischen Handlungsbedarf entsprechend der Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie als auch schutzwasserwirtschaftlichen Handlungsbedarf nach der EU-Hochwasserrichtlinie aufweisen. Um das Planungsinstrument GE-RM für unterschiedliche Gewässertypen und -größen und auch für lange bzw. kurze Flussabschnitte testen zu können, wurden Flüsse unterschiedlicher Größe sowohl im rhithralen, alpinen Bereich als auch im potamalen Flachland ausgewählt. So reicht das Spektrum der IRIS-Gewässer von einem großen Strom wie der Donau bis hin zu einem kleinen Gewässer wie die Pielach mit einem Einzugsgebiet von knapp 600 km².
Ein weiterer Fokus bei der Wahl der Pilotgewässer war, solche Flüsse auszuwählen, die Bundesländergrenzen überschreiten oder bilden. Bei diesen Gewässern ist die Abstimmung des Planungsprozesses und der Maßnahmen zwischen den beteiligten Bundesländern notwendig. Im Rahmen des IRIS-Projektes sollen solche länderübergreifenden Planungen getestet werden, um effiziente Wege für diese komplexen Abstimmungen entwickeln zu können. Bei grenzüberschreitenden Flüssen wie der Enns werden von den betroffenen Bundesländern Salzburg und Steiermark getrennte GE-RM-Planungen durchgeführt, die allerdings aufeinander abgestimmt werden. Bei den beiden grenzbildenden Gewässern Leitha und Lafnitz werden die jeweiligen betroffenen Bundesländer einen koordinierten, gemeinsamen Planungsprozess durchführen.